Gabriel Winterer und Amt für öffentliche Ordnung lassen Konflikt um Megaphon und Vorsänger eskalieren

20/04/2017

Einzigartig ist in Freiburg nicht nur der Verein, seine Struktur und seine Werte. Einzigartig ist auch der verbitterte Kampf von Polizei-Einsatzleiter Gabriel Winterer gegen Freiburger Ultras und aktive Fans.

Winterer und seine Mitstreiter von der Polizei sowie dem Amt für öffentliche Ordnung versuchen seit Jahren die Fanszene zu kriminalisieren und mit allerlei Methoden einzuschränken. Die Methoden bewegen sich hin und wieder an den Grenzen der Rechtsstaatlichkeit, treten jedoch permanent demokratische Werte und Ansätze mit Füßen. Der Höhepunkt wurde 2014 erreicht, als mehrere Personen aus der Fanszene Meldeauflagen und Betretungsverbote erhielten, teils ohne auch nur eine Straftat zuvor begangenen zu haben. Dies sorgte Anfang 2015 dafür, dass das baden-württembergische Innenministerium die Freiburger Polizei rügte. Die Auswirkungen spürte die Fanszene direkt und die Polizei hielt sich mehrere Monate gegenüber der Fanszene zurück.

Lange hielt die Stille jedoch nicht an: Bereits im Mai 2015 versuchten die Freiburger Sicherheitsbehörden, unter Androhung polizeirechtlicher Konsequenzen, der Fanszene den Fußweg vorzuschreiben, den sie vom Fanprojekt zur Nordtribüne zu laufen haben.
Die letzten zwei Jahre folgten dann etliche Ermittlungsverfahren (die es in der Regel nicht weiter als unter den „eingestellt“ Stempel der Staatsanwaltschaft schafften), weitere Meldeauflagen und Betretungsverbote, zahlreich beantragte Stadionverbote (die jedoch nicht vom Verein durchgesetzt wurden) und zuletzt immer häufiger eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren.

In Freiburg bestimmt die Polizei sowie die Stadt den Rahmen, in welchem ein Heimspiel des Sport-Club Freiburg e.V. abläuft. Das bedeutet, dass wir keine klassische Stadionordnung vorfinden, sondern eine Polizeiverordnung, die sämtliche Dinge rund um einen Spieltag regelt. Angefangen von dem Verbot von Tieren im Bereich des Stadionumfelds, über die Länge von Fahnen, bis hin zu den Personen, welche ein Megaphon auf der Nordtribüne bedienen dürfen. Viele Dinge geschehen nur mit Ausnahmeregelungen, darunter auch die Duldung von einfachen Fahnen oder der Einsatz des Megaphons, welche von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Amt für öffentliche Ordnung getroffen werden.

Im Rahmen des Aufstiegs in Paderborn versuchten mehrere Fans diesen gemeinsam mit der Mannschaft auf dem Spielfeld zu feiern. Diese Fans wurden alle durch den SC Paderborn angezeigt, was von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht ernst genommen wurde (die Ermittlungsverfahren wurden eingestellt). Dennoch nahmen Gabriel Winterer und seine Kollegen den Vorfall „versuchter Platzsturm bei Aufstieg des Sport-Club Freiburg e.V.“ zum Anlass, um unserem Vorsänger die Nutzung des Megaphons in der folgenden Saison zu verbieten, da auch dieser gemeinsam mit der Mannschaft am Spielfeldrand feierte.

Nun lässt Gabriel Winterer und die Freiburger Polizei die Debatte um den Einfluss von Ordnungsamt und Polizei auf die Nutzung des Megaphons eskalieren. Bisher musste die Nutzung von diesem beim Ordnungsamt beantragt werden. In der Praxis sah das so aus: Die Vorsänger haben eine Kopie des Personalausweises vorgelegt und gegenüber dem Sport-Club Freiburg e.V. in einem lockeren Gespräch unter den wachenden Augen eines SKB (Szenekundiger Beamter) auf der Nordtribüne versichert, dass Sie keine gewaltverherrlichenden oder rassistischen Gesänge anstimmen. Wer uns kennt kann sich vorstellen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Gesänge dieser Art von unserem Vorsänger angestimmt werden.

Beim Heimspiel gegen Augsburg kam es zu der Situation, dass keiner der üblichen Vorsänger der NBU im Stadion war und wir keinen Ersatz aus unseren Reihen stellen konnten. Dem oben beschriebenen Umstand geschuldet, dass unserem Vorsänger die Nutzung des Megaphons nicht mehr erlaubt wurde, haben wir uns dazu entschlossen, einen neuen Vorsänger aus unserer Gruppe zu stellen. Jedoch rückte die Polizei von der oben genannten gängigen Praxis ab und forderte den potenziellen Vorsänger zu einem Gespräch in den Räumlichkeiten des Polizeireviers Süd auf.

Dieses Vorgehen ist absolut nicht hinnehmbar, stellt es schließlich eine weitere Einschränkung seitens der Polizei dar. Wir sind bereit, uns der bisher gängigen Praxis anzuschließen, lassen uns aber nicht zu Marionetten machen. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, das Gespräch bei der Polizei stattfinden zu lassen. Es handelt sich einzig um ein Machtspiel seitens der Polizei. Daher bleibt es abzuwarten, inwieweit es ab nächster Saison überhaupt noch einen Vorsänger auf der Nordtribüne geben wird, sollte dieses Gespräch ab sofort gängige Praxis werden.

Der Druck der Polizei beschränkt sich inzwischen jedoch nicht nur auf Heimfans. Im aktuellsten Fall wurden zwei Vorsängern des FC Schalke 04, die beim Pokalspiel gegen Villingen im Dreisamstadion auf dem Zaun der Südtribüne standen, jeweils 400 Euro Bußgeld aufgebrummt. Auch für Gästefans gilt in Freiburg: Das Nutzen eines Megaphons muss vor einem Spiel beim Sport-Club Freiburg angemeldet werden. Die beiden Vorsänger erhielten eine Ausnahmegenehmigung vom Verein, wie es laut SC Sprecher Philipp Walter bisher immer gehandhabt wurde. Die Polizei erstattete trotz Ausnahmegenehmigung Anzeige gegen die beiden Ultras. Bereits im März bekam der Vorsänger vom Hamburger SV wegen des gleichen Vergehens Post: Die Strafe hier lag im hohen dreistelligen Bereich. Da stellt sich die Frage, wer im Dreisamstadion das Hausrecht hat: Der Verein, die Polizei oder doch die Stadt?

Dieses Verhalten zeigt deutlich: Die Freiburger Polizei und stellvertretend Gabriel Winterer ist nicht an einer vielfältigen, bunten und lauten Fankultur in Freiburg interessiert. Stattdessen versuchen sie mit allen verfügbaren Mitteln den Ultras und aktiven Fans Steine in den Weg zu legen. Die Freiburger Polizei hat gemerkt, dass sie beim Sport-Club keinen großen Erfolg mit dem wahllosen Beantragen von Stadionverboten hat. Aus diesem Grund wird nun versucht, uns mit Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten einzuschränken oder zu bestrafen. Ein Vorgehen, das die Verbitterung der Freiburger Polizei offenbart.

CORRILLO ULTRAS