Kundgebung am 12. Oktober: Freiheitsrechte verteidigen – Gegen eine erneute Verschärfung des Polizeigesetz in Baden-Württemberg!

01/10/2019

Kundgebung am 12.10. um 17. 30 Uhr auf dem Platz der alten Synagoge

In ganz Deutschland wurden in den letzten Jahren die Befugnisse der Polizei immer weiter ausgeweitet und gleichzeitig unsere Grund- und Freiheitsrechte mehr und mehr eingeschränkt.

In Baden-Württemberg gilt seit 2017 das zweitschärfste Polizeigesetz bundesweit, nur übertroffen von der neuesten Fassung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, gegen das letztes Jahr zehntausende Menschen auf die Straßen gegangen sind.

Die letzte Gesetzesverschärfung aus dem Jahr 2017 ermöglicht der Polizei in Baden-Württemberg unter anderem den Einsatz von Explosivmitteln wie Sprenggeschossen und Handgranaten gegen Personen, sowie eine Echtzeit-Videoüberwachung durch künstliche Intelligenz.

Zudem wurde mit ihr der Einsatz des sogenannten „Staatstrojaners“ legalisiert, einer staatlichen Schadsoftware, mit deren Hilfe die Polizei die gesamte digitale Kommunikation der betreffenden Person überwachen kann.

Dabei nutzt die Polizei bestehende Sicherheitslücken in der Software für ihre Zwecke aus, anstatt die Lücken aufzudecken und so zu verhindern, dass eine Vielzahl von Nutzer*innen vor Übergriffen durch eben diese Sicherheitslücken geschützt werden.

Doch damit nicht genug. Innenminister Thomas Strobl (CDU) plant zurzeit bereits die nächste Verschärfung des Polizeigesetz in Baden-Württemberg.

Der Gesetzesentwurf wird bisher geheim gehalten, einige Punkte sind jedoch bereits an die Öffentlichkeit gelangt:

  • Ausweitung der Schleierfahndung: ermöglicht es der Polizei entlang eines 30 km breiten Korridors entlang der Grenze verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchzuführen
  • Einsatz von Bodycams auch in Privatwohnungen
  • Legalisierung von Kontrollen und Identitätsfeststellungen im Vorfeld von Demonstrationen
  • Einführung einer Präventivhaft für „Gefährder“, wobei vollkommen unklar bleibt, was die Polizei unter einer solchen Person versteht
  • Ausweitung des Einsatzes des Staatstrojaners

Dies sind nur einige von vielen geplanten Befugnissen, die es der Polizei erlauben, massiv in die Grund- und Freiheitsrechte eines jeden Menschen einzugreifen.

Im Rahmen von Fußballspielen erleben wir immer wieder, wie die Polizei die ihr zustehenden Befugnisse überschreitet und unverhältnismäßig hart gegen Fußballfans vorgeht.

Sei es durch die Polizei Stuttgart im Rahmen unseres letzten Auswärtsspiels in Stuttgart oder durch die Polizei Freiburg bei zahlreichen Heimspielen der letzten Jahre.

Die unzureichende Aufklärung und Ahndung von polizeilichem Fehlverhalten ist ein grundlegendes und deutschlandweites Problem.

Von den im letzten Jahr insgesamt 2020 durch die Staatsanwaltschaften erledigten Verfahren gegen Polizeibedienstete wegen Gewaltausübung und Aussetzung kam es nur in knapp 2 % der Fälle zu einer Anklage oder einem Strafbefehl.

Laut dem Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ der Ruhr-Universität Bochum ist anzunehmen, dass das Dunkelfeld, also die amtlich nicht bekannt gewordenen Straftaten, im Bereich rechtswidriger Polizeigewalt mindestens fünfmal (!) so groß ist, wie die statistisch erfasste Anzahl.

Wir stellen uns deshalb entschieden gegen eine erneute Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg! Wir fordern stattdessen die Rücknahme der Verschärfungen aus dem Jahr 2017, die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für alle Polizeibeamt*innen und die Schaffung von unabhängigen Ermittlungsstellen zur Aufklärung von polizeilichem Fehlverhalten!

Diese Forderungen wollen wir kreativ und nachdrücklich in die Gesellschaft tragen.
Kommt deshalb alle zu unserer Kundgebung am Samstag, den 12. Oktober um 17:30 Uhr auf dem Platz der alten Synagoge!

Freiheitsrechte verteidigen – Gegen eine erneute Verschärfung des Polizeigesetz in Baden-Württemberg!