Information zur Verhandlung der Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote am 15.04.2016 vor dem Verwaltungsgericht Freiburg

15/04/2016

Wie gestern angekündigt, hat heute vor dem Verwaltungsgericht die Verhandlung von zwei Fans aus der aktiven Fanszene des SC Freiburg gegen Verfügungen der Stadt Freiburg stattgefunden. Gegenstand waren die Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote, die die Stadt Freiburg im Jahr 2014 ausgesprochen hat.

Die Verhandlung dauerte insgesamt vier Stunden, in der beide Fälle zwar inhaltlich getrennt behandelt, aber gemeinsam verhandelt wurden. Das Gericht zog in der Verhandlung sowohl einen Szenekundigen Beamten der Polizei Freiburg, als auch einen Mitarbeiter des sozialpädagogischen Fanprojekts Freiburg als Zeugen hinzu. Zu klären seien dem Gericht zufolge unter anderem die folgenden Fragen: Reicht die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, von der potentiell Gewalttaten ausgehen, für die erlassenen Maßnahmen aus und wer hat die Definitionsmacht über eine Gruppenzugehörigkeit? Ist die individuelle Prognose, die die Polizei Freiburg zusammengestellt hat, für diese Maßnahmen ausreichend und begründet? Wurden alle formalen Kriterien, wie Anhörungsrecht oder die maximale Dauer solcher Maßnahmen von drei Monaten eingehalten? Und ist tatsächlich die Gemeinde für Meldeauflagen zuständig, in der die betroffene Person ihren Wohnsitz hat?

„In den vier Stunden erlebte ich ein Gericht, das gewillt ist, objektiv den grundlegenden Fragen zur Rechtmäßigkeit der Verfügungen auf den Grund zu gehen. Bei diesen steht vor allem die Klärung der Angemessenheit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit im Mittelpunkt. Für uns persönlich sind diese Punkte nicht erfüllt, nun sind wir auf die rechtliche Entscheidung durch das Verwaltungsgericht gespannt“, sagt Helen Breit von der Supporters Crew Freiburg nach der Verhandlung.

Das Urteil ist in den nächsten Wochen zu erwarten und wird den Betroffenen per Post zugestellt. Sobald das Urteil zugestellt wurde, wird es eine erneute Stellungnahme aus der aktiven Fanszene geben.