Nein zum neuen Polizeigesetz in BW!

26/04/2019

Bereits Ende 2017 wurde in Baden-Württemberg eine der schärfsten Polizeigesetzes-Novellen der Bundesrepublik verabschiedet – was damals von der Öffentlichkeit leider weitestgehend unbeachtet blieb. Durch diese Verschärfung wurde unter anderem auch der sogenannte Staatstrojaner erlaubt, wogegen die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit dem Chaos Computer Club Stuttgart mittlerweile Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Obwohl die Kriminalitätsstatistiken seit Jahren keine signifikanten Anstiege verzeichnen, arbeiten Polizeigewerkschafter, Lobby-Politiker und diverse Medien durch ihre öffentlichen Äußerungen und Berichterstattung weiter daran, dass die gefühlte Unsicherheit in der Bevölkerung immer weiter ansteigt. Diese gefühlte Unsicherheit ist der Nährboden, um weitere Grund- und Freiheitsrechte abzubauen und Gesetzesverschärfungen vorzunehmen.

Innenminister Strobl plant nun eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes BW, welche Presseberichten (SWR, StZ) zufolge beispielsweise die Präventivhaft für sogenannte Gefährder und die Onlinedurchsuchung legalisieren soll.

Betroffen von diesen massiven Eingriffen in die Grundrechte sind alle Menschen in Baden-Württemberg. Allerdings ist es kein  Geheimnis, dass gerade Fußballfans ein Experimentierfeld für neue Polizeimaßnahmen sind und man davon ausgehen kann, dass  gerade wir Fußballfans mit die ersten sein werden, welche Gesetzesverschärfungen zu spüren bekommen werden.

Aus diesen Gründen werden wir in den kommenden Monaten unseren Unmut gegen diese freiheitsfeindlichen Bestrebungen bekunden.  Die Verschärfung der neuen „Sicherheitsgesetze“ geht uns alle etwas an!

Nein zum neuen Polizeigesetz in BW!