Pressemitteilung der aktiven Fanszene zur bevorstehenden Verhandlung der Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote im Jahr 2014

14/04/2016

Diesen Freitag, den 15.04.2016, findet nach fast zwei Jahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg die gerichtliche Überprüfung der Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote gegen zwei Fans aus der aktiven Fanszene des SC Freiburg statt.

Zur Erinnerung: Im Sommer 2014 wurden gegen acht Personen aus der aktiven Fanszene in Freiburg Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote für alle Spiele der ersten und zweiten Mannschaft des SC Freiburg ausgesprochen, also insgesamt an 35 Spieltagen. Gegen diese Auflagen protestierte nicht nur die aktive Fanszene öffentlich, auch die Freiburger Politik schloss sich im Dezember 2014 in einer gemeinsamen Erklärung an (zur Erklärung). Im September 2015 wurden bereits zwei andere Fälle, die nicht der aktiven Fanszene zuzuordnen sind, vor dem Verwaltungsgericht verhandelt – und für rechtswidrig erklärt. Auch hierzu positionierte sich die aktive Fanszene aus Freiburg (zur Erklärung).

Nun endlich findet eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Freiburg statt. Im Rahmen der Überprüfung wird es sowohl um formale Kriterien, wie die Missachtung des Anhörungsrecht, als auch um inhaltliche Fragen gehen – stets am Einzelfall gemessen. „Wir erwarten eine objektive, unvoreingenommene und differenzierte Überprüfung dieser Maßnahmen und Auflagen durch das Verwaltungsgericht“ so Helen Breit von der Supporters Crew Freiburg. Eine weitere Erklärung wird im Anschluss an die Verhandlung erfolgen.